
Das Automatisierte Raumordnungskataster (AROK) ist ein Planwerk mit einer fachübergreifenden und zusammenfassenden Bestandsaufnahme aller raumrelevanten Planungen und Maßnahmen (u. a. Siedlungsflächen, Schutzgebiete, Straßentrassen). Es wird entsprechend § 28 LplG bei den höheren Raumordnungsbehörden, d. h. den Regierungspräsidien, geführt. Die fortlaufende Aktualisierung ist insbesondere durch die Informationspflicht der öffentlichen Planungsträger nach § 26 LplG gewährleistet. Gleichzeitig stellt § 26 LplG sicher, dass die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie nach § 28 LplG die Planungsträger Einsicht in das AROK erhalten können (Auskunftspflicht der Regierungspräsidien).
Das Raumordnungskataster ist eine wichtige Informationsgrundlage bei
Zielsetzung ist dabei
Dadurch wird AROK langfristig zu einem wesentlichen Instrument der Raumbeobachtung und Raumordnung.
Die Nutzung moderner Internettechnologien stellt hierbei einen wichtigen Baustein dar, um den Planungsträgern diese Daten auf effektive Art für ihre Planungen und Maßnahmen bereit zu stellen. Darüber hinaus ergibt sich für die Öffentlichkeit die einfache Möglichkeit jederzeit über Internet Einsicht in die bereitgestellten Daten des AROK zu erhalten.