
In den Regierungspräsidien sind die Referate 21 für die Raumordnung, das Baurecht und den Denkmalschutz zuständig. Im Sachgebiet Raumordnung werden zur Prüfung der Raumverträglichkeit sowie zur Abstimmung der Interessen bei Großbauvorhaben wie beispielsweise Energieleitungen, Kiesabbau oder Einzelhandelsgroßprojekten Raumordnungsverfahren sowie ggf. so genannte Zielabweichungsverfahren durchgeführt. Bei der Bauleitplanung und anderen raumbedeutsamen Maßnahmen berät das Referat 21 die Kommunen sowie sonstige Planungsträger und vertritt hierbei vor allem die überörtlichen Belange. Zudem erfolgt die Genehmigung von Bauleitplänen der Großen Kreisstädte.
Aufgabe der höheren Raumordnungsbehörde ist daher
Die wichtigsten Aufgaben und Hilfsmittel/Instrumente in diesem Zusammenhang sind.
Im Zusammenhang mit diesen vielfältigen Aufgaben wird im Referat 21 auch das im Aufbau befindliche Automatisierte Raumordnungskataster (AROK) als ein zentrales Informationssystem geführt.
Das Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg stellt für die Regierungspräsidien ein Instrument zur Präsentation und Bereitstellung wichtiger Daten aus dem automatisierten Raumordnungskataster (AROK) dar [Informationen der vorbereitenden (FNP) und verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan), Satzungen und Raumordnungsverfahren].