
Regierungspräsidien - Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) - Eingeleitetes Planungs- oder Zulassungsverfahren
- Übersicht
- Informationen zum Metadatensatz (B.2.1)
- Datensatzbeschreibung (B.2.2)
- Einschränkungen (B.2.3)
- Datenqualität (B.2.4)
- Referenzsystem (B.2.7)
- Vertrieb (B.2.10)
- Ausdehnung (B.3.1)
- Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2)
- Spezielle Angaben zu Diensten (C.2)
Übersicht
Informationen zum Metadatensatz (B.2.1)
Informationen zum Metadatensatz (B.2.1) | |
---|---|
Metadatensatzidentifikator: | 7dfcda1042c7d9f461ed5742ae03bf54e34be284 |
Sprache: | ger |
Zeichensatz: | utf-8 |
Hierarchieebene: | Geodatendienst |
Datumstyp: | Überarbeitung |
Datum: | 28.02.2019 |
Bezeichnung des Metadatenstandards: | ISO 19119:2006 (GDI-BW) |
Version des Metadatenstandards: | 1.2 |
Pflegeintervall: | bei Bedarf |
Datensatzbeschreibung (B.2.2)
Datensatzbeschreibung (B.2.2) | |
---|---|
Kurzbeschreibung: |
Flächennutzungsplan, Punktdaten (vorbereitende Bauleitplanung) - Eingeleitetes Planungs- oder ZulassungsverfahrenDer Flächennutzungsplan (FNP) ist die erste Stufe des prinzipiell zweistufigen System der Bauleitplanung. In ihm stellt die Gemeinde für das ganze Gemeindegebiet die von ihr beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, entwickelt sie sodann aus dem Flächennutzungsplan die Bebauungspläne, die als Rechtsnorm die Darstellungen des FNP in rechtsverbindliche Festsetzungen umsetzen. Zutreffend bezeichnet § 1 Abs. 2 BauGB den Flächennutzungsplan als vorbereitenden und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Der FNP ist das Scharnier zwischen der überörtlichen Raumordnung und der örtlichen Bebauungsplanung. Die Aufstellung des FNP erfolgt gemäß §§ 5-7 BauGB. Diese Aufgabe kann auch von einer Gemeinde auf einen Gemeindeverwaltungsverband (GVV), eine Verwaltungsgemeinschaft (VG), eine Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG), einen Planungsverbandes (PV) oder einen Nachbarschaftsverbandes (NV) übertragen werden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen langfristigen Zeitraum (i.d.R. zwischen 10 und 15 Jahre). Der Flächennutzungsplan trifft, im Gegensatz zum B-Plan, keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken sondern stellt die Bodennutzungen in Grundzügen dar. Die Flächennutzungspläne sind ein zentrales Element der fachübergreifenden und zusammenfassenden Bestandsaufnahme raumrelevanter Planungen und Maßnahmen des automatisierten Raumordnungskatasters (AROK). AROK führt die FNP, die durch Genehmigung und öffentliche Bekanntmachung gem. § 6 BauGB Rechtsbestand erlangt haben, sowie zusätzlich die eingeleiteten Planungs- und Zulassungsverfahren (erfolgt durch Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB). Die Attributierung erfolgt gem. §§ 1, 10, 11 BauNVO sowie §§ 1, 5, 35 BauGB. Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) - Eingeleitetes Planungs- oder ZulassungsverfahrenDer Flächennutzungsplan (FNP) ist die erste Stufe des prinzipiell zweistufigen System der Bauleitplanung. In ihm stellt die Gemeinde für das ganze Gemeindegebiet die von ihr beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, entwickelt sie sodann aus dem Flächennutzungsplan die Bebauungspläne, die als Rechtsnorm die Darstellungen des FNP in rechtsverbindliche Festsetzungen umsetzen. Zutreffend bezeichnet § 1 Abs. 2 BauGB den Flächennutzungsplan als vorbereitenden und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Der FNP ist das Scharnier zwischen der überörtlichen Raumordnung und der örtlichen Bebauungsplanung. Die Aufstellung des FNP erfolgt gemäß §§ 5-7 BauGB. Diese Aufgabe kann auch von einer Gemeinde auf einen Gemeindeverwaltungsverband (GVV), eine Verwaltungsgemeinschaft (VG), eine Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG), einen Planungsverbandes (PV) oder einen Nachbarschaftsverbandes (NV) übertragen werden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen langfristigen Zeitraum (i.d.R. zwischen 10 und 15 Jahre). Der Flächennutzungsplan trifft, im Gegensatz zum B-Plan, keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken sondern stellt die Bodennutzungen in Grundzügen dar. Die Flächennutzungspläne sind ein zentrales Element der fachübergreifenden und zusammenfassenden Bestandsaufnahme raumrelevanter Planungen und Maßnahmen des automatisierten Raumordnungskatasters (AROK). AROK führt die FNP, die durch Genehmigung und öffentliche Bekanntmachung gem. § 6 BauGB Rechtsbestand erlangt haben, sowie zusätzlich die eingeleiteten Planungs- und Zulassungsverfahren (erfolgt durch Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB). Die Attributierung erfolgt gem. §§ 1, 10, 11 BauNVO sowie §§ 1, 5, 35 BauGB. |
Sprache: | ger |
Zeichensatz: | iso8859-1 |
Thematik: | Planungsunterlagen/KatasterLandnutzungspläne, Flächennutzungspläne, Katastervermessung, Liegenschaften, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm. [In diese Kategorie fallen die folgenden Geodatenthemen der Richtlinie 2007/2/EG: Anhang I Ziffer 6 "Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)", Anhang III Ziffer 4 "Bodennutzung" und Ziffer 11 "Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten".] |
Schlüsselwörter GEMET: | Bauwesen und gebaute Umwelt |
INSPIRE Themenliste: | BodennutzungBeschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z.B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete). |
Klassifizierung nach GDI-BW: | inspireidentifiziertInspireidentifiziert |
Gekoppelte Ressourcen: |
|
Maßstabszahl: | 1:25000 |
Einschränkungen (B.2.3)
Einschränkungen (B.2.3) | |
---|---|
Anwendungseinschränkungen: | 25000 |
Zugriffseinschränkungen: | beschränkter Zugang |
Nutzungseinschränkungen: | Urheberrecht |
Datenqualität (B.2.4)
Datenqualität (B.2.4) | |
---|---|
Herkunft: | |
Bearbeitungsschritt: | |
Datenquelle: | |
Pflegeintervall: | bei Bedarf |
Referenzsystem (B.2.7)
Referenzsystem (B.2.7) | |
---|---|
Identifikator des Referenzsystems: | EPSG:25832 |
Bezeichnung: | ETRS89/UTM Zone 32N |
Vertrieb (B.2.10)
Vertrieb (B.2.10) | |
---|---|
Kontakt: |
Bissierstraße 7 79114 Freiburg i. Br. 0761 208-4692 0761 208-394692 Eine E-Mail an den Kontakt senden Regierungspräsidium Freiburg Referat 21 |
Kosten: | für Berechtigte Nutzer kostenfrei, bzw. nach Bereitstellungsaufwand |
Ausdehnung (B.3.1)
Ausdehnung (B.3.1) | |
---|---|
Ausdehnung: |
Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2)
Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2) | |
---|---|
Titel: | Regierungspräsidien - Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) - Eingeleitetes Planungs- oder Zulassungsverfahren |
Datum der Veröffentlichung: | 25.07.2011 |
Kontakt für Metadaten: |
Bissierstraße 7 79114 Freiburg i. Br. 0761 208-4692 0761 208-394692 Eine E-Mail an den Kontakt senden Regierungspräsidium Freiburg Referat 21 |
Spezielle Angaben zu Diensten (C.2)
Spezielle Angaben zu Diensten (C.2) | |
---|---|
Online-Adresse des Dienstes: | http://www.geoportal-raumordnung-bw.de/mapserver/wms/1_fnp2?version=1.1.1&request=GetCapabilities&service=WMS
Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Benutzung von WMS des
Geoportals in der Hilfe durch: |