
Regionen - Siedlungsstruktur
- Übersicht
- Informationen zum Metadatensatz (B.2.1)
- Datensatzbeschreibung (B.2.2)
- Einschränkungen (B.2.3)
- Datenqualität (B.2.4)
- Referenzsystem (B.2.7)
- Vertrieb (B.2.10)
- Ausdehnung (B.3.1)
- Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2)
- Spezielle Angaben zu Diensten (C.2)
Übersicht
Informationen zum Metadatensatz (B.2.1)
Informationen zum Metadatensatz (B.2.1) | |
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Metadatensatzidentifikator: | 355b9d4e812be6f79e7fbe810e2f56816956c861 |
Sprache: | ger |
Zeichensatz: | utf-8 |
Hierarchieebene: | Geodatendienst |
Datumstyp: | Überarbeitung |
Datum: | 29.07.2015 |
Bezeichnung des Metadatenstandards: | ISO 19119:2006 (GDI-BW) |
Version des Metadatenstandards: | 1.2 |
Pflegeintervall: | bei Bedarf |
Datensatzbeschreibung (B.2.2)
Datensatzbeschreibung (B.2.2) | |
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Kurzbeschreibung: |
Gemeinden, beschränkt auf EigenentwicklungGemeinden, in denen aus besonderen Gründen, insbesondere aus Rücksicht auf Naturgüter, keine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfinden soll, werden in den Regionalplänen ausgewiesen. Der Rahmen der Eigenentwicklung soll es den Gemeinden ermöglichen, ihre gewachsene Struktur zu erhalten und angemessen weiterzuentwickeln. Zur Eigenentwicklung einer Gemeinde gehört die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen für den Bedarf aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und für den inneren Bedarf sowie für die Aufnahme von Spätaussiedlern. Schwerpunkte des WohnungsbausIn den Regionalplänen können Schwerpunkte des Wohnungsbaus in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In den Vorranggebieten hat die Siedlungstätigkeit für den Bereich Wohnen Vorrgang vor anderen Nutzungen und ist dort zu konzentrieren. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs sind insbesondere vorhandene Wohngebiete funktionsfähig zu halten und weiterzuentwickeln sowie innerörtliche Möglichkeiten der Wohnraumschaffung auszuschöpfen. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Schwerpunkte für den Wohnungsbau ausgeschlossen. Der Verband Region Stuttgart ist verpflichtet, im Regionalplan regionalbedeutsame Schwerpunkte für den Wohnungsbau auszuweisen, und zwar gebietsscharf. Diese Verpflichtung besteht in den anderen Regionen nicht, wohl aber die Möglichkeit, insbesondere wenn die gebietsscharfe Festlegung mit regionalen Erfordernissen begründet werden kann. Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und DienstleistungseinrichtungenIn den Regionalplänen können Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In Vorranggebieten hat die Siedlungstätigkeit für den Bereich Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen Vorrgang vor anderen Nutzungen und ist dort zu konzentrieren. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgeschlossen. Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen sind in den Regionalplänen dort ausgewiesen, wo aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die besten Ansiedlungsbedingungen gegeben sind. Erweiterungsflächen von bestehenden Standorten, Neuausweisungen im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen sowie Flächen mit Anschluss an das Schienennetz oder an einen Wasserweg werden vorrangig berücksichtigt. Durch die Festlegung geeigneter Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen soll die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete intensiviert werden, auch über die Landesgrenze hinweg. Die Erschließung und die Belegung der Flächen sollen so erfolgen, dass eine hochwertige und intensive Nutzung des Geländes gewährleistet ist und Umnutzungen möglich sind. Der Verband Region Stuttgart ist verpflichtet, im Regionalplan regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen auszuweisen, und zwar gebietsscharf. Diese Verpflichtung besteht in den anderen Regionen nicht, wohl aber die Möglichkeit, insbesondere wenn die gebietsscharfe Festlegung mit regionalen Erfordernissen begründet werden kann. SiedlungsbereicheIn den Regionalplänen können Siedlungsbereiche in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In Vorranggebieten hat die verstärkte Siedlungstätigkeit Vorrang von anderen Nutzungen. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten ist eine verstärkte Siedlungstätigkeit ausgeschlossen. Siedlungsbereiche sind Gemeinden oder Gemeindeteile, in denen eine verstärkte, über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit stattfinden soll. In den Regionalplänen wird festgelegt, welche Gemeinden die dafür notwendigen Wanderungsgewinne aufnehmen sollen oder für größere Gewerbeansiedlungen in Betracht kommen. Wo es aus regionaler Sicht keiner Vorgaben für die Siedlungstätigkeit bedarf, obliegt deren Steuerung ausschließlich der örtlichen Bauleitplanung. Siedlungsbereiche kennzeichnen auch bevorzugte Standorte für Bauflächen, wo in besonderen Fällen die Eigenentwicklung einer Gemeinde, die aus mehreren Teilorten besteht, konzentriert werden soll. Es ist eine flächensparende Erschließung und Bebauung anzustreben, um der Zersiedlung mit hohem Landschaftsverbrauch entgegenzuwirken. Die Siedlungsflächen sind landschaftsverträglich und unter Bewahrung der Kulturlandschaft auszuweisen. Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige HandelsbetriebeIn den Regionalplänen können Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In Vorranggebieten hat die Ansiedlung dieser Einrichtungen Vorrgang vor anderen Nutzungen. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten ist die Ansiedlung von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben ausgeschlossen. Die Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte) fügen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem ein; sie dürfen in der Regel nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Hiervon abweichend kommen auch Standorte in Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion in Betracht, wenn
Hersteller-Direktverkaufszentren als besondere Form des großflächigen Einzelhandels sind grundsätzlich nur in Oberzentren zulässig. Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich den zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und Größe noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Für nicht zentrenrelevante Warensortimente kommen auch städtebauliche Randlagen in Frage. Neue Einzelhandelsgroßprojekte sollen nur an Standorten realisiert werden, wo sie zeitnah an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen werden können. Die Festlegung von Standorten für regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte in den Regionalplänen soll vor allem auf Grund eines regionalen Entwicklungskonzepts vorgenommen werden. Als Teil einer integrierten städtebaulichen Gesamtplanung soll auf der Grundlage von regional abgestimmten Einzelhandelskonzepten eine ausgewogene Einzelhandelsstruktur erhalten oder angestrebt werden. Standorte für kombinierten VerkehrIn den Regionalplänen können regionalbedeutsame Standorte für kombinierten Verkehr als Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete festgelegt werden. In Vorranggebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen der Standorte für den kombinierten Verkehr nicht vereinbar sind. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Standorte für kombinierten Verkehr ausgeschlossen. Bei den Standorten für kombinierten Verkehr sind unter anderem die Einrichtungen für den kombinierten Güterverkehr (KV) auszubauen und verkehrsgerecht auszustatten, um zur weiteren Steigerung der verkehrsträgerübergreifenden Transportleistung beizutragen. Leistungsgerechte Zu- und Abfahrten für den Straßenverkehr müssen dabei gleichzeitig angelegt werden. |
Sprache: | ger |
Zeichensatz: | iso8859-1 |
Thematik: | Planungsunterlagen/KatasterLandnutzungspläne, Flächennutzungspläne, Katastervermessung, Liegenschaften, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm. [In diese Kategorie fallen die folgenden Geodatenthemen der Richtlinie 2007/2/EG: Anhang I Ziffer 6 "Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)", Anhang III Ziffer 4 "Bodennutzung" und Ziffer 11 "Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten".] |
Schlüsselwörter GEMET: | Regionalplan, Baugebiet, Dienstleistungen, Einzelhandel |
INSPIRE Themenliste: | BodennutzungBeschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z.B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete). |
Klassifizierung nach GDI-BW: | inspireidentifiziertInspireidentifiziert |
Gekoppelte Ressourcen: |
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Maßstabszahl: | 1:50000 |
Einschränkungen (B.2.3)
Einschränkungen (B.2.3) | |
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Anwendungseinschränkungen: | 50000 |
Zugriffseinschränkungen: | beschränkter Zugang |
Nutzungseinschränkungen: | Urheberrecht |
Datenqualität (B.2.4)
Datenqualität (B.2.4) | |
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Herkunft: | Digitalisierung |
Bearbeitungsschritt: | |
Datenquelle: | |
Pflegeintervall: | bei Bedarf |
Referenzsystem (B.2.7)
Referenzsystem (B.2.7) | |
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Identifikator des Referenzsystems: | EPSG:31467 |
Bezeichnung: | Gauss-Krüger Zone 3 |
Vertrieb (B.2.10)
Vertrieb (B.2.10) | |
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Kontakt: |
Hirschgraben 2 88214 Ravensburg 0751 36354 29 0751 36354 54 Eine E-Mail an den Kontakt senden Regionalverband Bodensee-Oberschwaben GIS |
Kosten: | für Berechtigte Nutzer kostenfrei, bzw. nach Bereitstellungsaufwand |
Ausdehnung (B.3.1)
Ausdehnung (B.3.1) | |
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Ausdehnung: |
Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2)
Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2) | |
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Titel: | Regionen - Siedlungsstruktur |
Datum der Veröffentlichung: | 18.08.2010 |
Kontakt für Metadaten: |
Hirschgraben 2 88214 Ravensburg 0751 36354 29 0751 36354 54 Eine E-Mail an den Kontakt senden Regionalverband Bodensee-Oberschwaben GIS |
Spezielle Angaben zu Diensten (C.2)
Spezielle Angaben zu Diensten (C.2) | |
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Online-Adresse des Dienstes: | http://www.geoportal-raumordnung-bw.de/mapserver/wms/nologin/siedlungsstruktur?version=1.1.1&request=GetCapabilities&service=WMS
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