
RP Tübingen (084) - Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) - Rechtsbestand (fnp0)
- Übersicht
- Informationen zum Metadatensatz (B.2.1)
- Datensatzbeschreibung (B.2.2)
- Einschränkungen (B.2.3)
- Datenqualität (B.2.4)
- Räumliche Datenstruktur (B.2.6)
- Referenzsystem (B.2.7)
- Vertrieb (B.2.10)
- Ausdehnung (B.3.1)
- Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2)
Übersicht
Übersicht | |
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Titel: | RP Tübingen (084) - Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) - Rechtsbestand (fnp0) |
Hierarchieebene: | Geodatensatz |
Kurzbeschreibung: | Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die erste Stufe des prinzipiell zweistufigen System der Bauleitplanung. In ihm stellt die Gemeinde für das ganze Gemeindegebiet die von ihr beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, entwickelt sie sodann aus dem Flächennutzungsplan die Bebauungspläne, die als Rechtsnorm die Darstellungen des FNP in rechtsverbindliche Festsetzungen umsetzen. Zutreffend bezeichnet § 1 Abs. 2 BauGB den Flächennutzungsplan als vorbereitenden und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Der FNP ist das Scharnier zwischen der überörtlichen Raumordnung und der örtlichen Bebauungsplanung. Die Aufstellung des FNP erfolgt gemäß §§ 5-7 BauGB. Diese Aufgabe kann auch von einer Gemeinde auf einen Gemeindeverwaltungsverband (GVV), eine Verwaltungsgemeinschaft (VG), eine Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG), einen Planungsverbandes (PV) oder einen Nachbarschaftsverbandes (NV) übertragen werden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen langfristigen Zeitraum (i.d.R. zwischen 10 und 15 Jahre). Der Flächennutzungsplan trifft, im Gegensatz zum B-Plan, keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken sondern stellt die Bodennutzungen in Grundzügen dar. Die Flächennutzungspläne sind ein zentrales Element der fachübergreifenden und zusammenfassenden Bestandsaufnahme raumrelevanter Planungen und Maßnahmen des automatisierten Raumordnungskatasters (AROK). AROK führt die FNP, die durch Genehmigung und öffentliche Bekanntmachung gem. § 6 BauGB Rechtsbestand erlangt haben, sowie zusätzlich die eingeleiteten Planungs- und Zulassungsverfahren (erfolgt durch Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB). Die Attributierung erfolgt gem. §§ 1, 10, 11 BauNVO sowie §§ 1, 5, 35 BauGB. |
Schlüsselwörter: | Planungsunterlagen/KatasterLandnutzungspläne, Flächennutzungspläne, Katastervermessung, Liegenschaften, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm. [In diese Kategorie fallen die folgenden Geodatenthemen der Richtlinie 2007/2/EG: Anhang I Ziffer 6 "Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)", Anhang III Ziffer 4 "Bodennutzung" und Ziffer 11 "Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten".] , Bauleitplanung, BodennutzungBeschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z.B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete)., Bauwesen und gebaute Umwelt, inspireidentifiziertInspireidentifiziert |
Planungsebene: | Regierungspräsidium |
Informationen zum Metadatensatz (B.2.1)
Informationen zum Metadatensatz (B.2.1) | |
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Metadatensatzidentifikator: | 9d683df3714ba6acd926672f78ca26079abcc19e |
Sprache: | ger |
Zeichensatz: | utf-8 |
Hierarchieebene: | Geodatensatz |
Datumstyp: | Überarbeitung |
Datum: | 5.09.2022 |
Bezeichnung des Metadatenstandards: | ISO 19115:2003 (GDI-BW) |
Version des Metadatenstandards: | 1.2 |
Pflegeintervall: | bei Bedarf |
Datensatzbeschreibung (B.2.2)
Datensatzbeschreibung (B.2.2) | |
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Kurzbeschreibung: | Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die erste Stufe des prinzipiell zweistufigen System der Bauleitplanung. In ihm stellt die Gemeinde für das ganze Gemeindegebiet die von ihr beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, entwickelt sie sodann aus dem Flächennutzungsplan die Bebauungspläne, die als Rechtsnorm die Darstellungen des FNP in rechtsverbindliche Festsetzungen umsetzen. Zutreffend bezeichnet § 1 Abs. 2 BauGB den Flächennutzungsplan als vorbereitenden und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Der FNP ist das Scharnier zwischen der überörtlichen Raumordnung und der örtlichen Bebauungsplanung. Die Aufstellung des FNP erfolgt gemäß §§ 5-7 BauGB. Diese Aufgabe kann auch von einer Gemeinde auf einen Gemeindeverwaltungsverband (GVV), eine Verwaltungsgemeinschaft (VG), eine Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG), einen Planungsverbandes (PV) oder einen Nachbarschaftsverbandes (NV) übertragen werden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen langfristigen Zeitraum (i.d.R. zwischen 10 und 15 Jahre). Der Flächennutzungsplan trifft, im Gegensatz zum B-Plan, keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken sondern stellt die Bodennutzungen in Grundzügen dar. Die Flächennutzungspläne sind ein zentrales Element der fachübergreifenden und zusammenfassenden Bestandsaufnahme raumrelevanter Planungen und Maßnahmen des automatisierten Raumordnungskatasters (AROK). AROK führt die FNP, die durch Genehmigung und öffentliche Bekanntmachung gem. § 6 BauGB Rechtsbestand erlangt haben, sowie zusätzlich die eingeleiteten Planungs- und Zulassungsverfahren (erfolgt durch Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB). Die Attributierung erfolgt gem. §§ 1, 10, 11 BauNVO sowie §§ 1, 5, 35 BauGB. |
Kontakt: | |
Räumliche Darstellungsart: | Vektor |
Sprache: | ger |
Zeichensatz: | iso8859-1 |
Thematik: | Planungsunterlagen/KatasterLandnutzungspläne, Flächennutzungspläne, Katastervermessung, Liegenschaften, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm. [In diese Kategorie fallen die folgenden Geodatenthemen der Richtlinie 2007/2/EG: Anhang I Ziffer 6 "Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)", Anhang III Ziffer 4 "Bodennutzung" und Ziffer 11 "Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten".] |
Schlüsselwörter GEMET: | Bauwesen und gebaute Umwelt |
INSPIRE Themenliste: | Bodennutzung |
Klassifizierung nach GDI-BW: | inspireidentifiziert |
Maßstabszahl: | 1:25000 |
Einschränkungen (B.2.3)
Einschränkungen (B.2.3) | |
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Anwendungseinschränkungen: | 25000. |
Zugriffseinschränkungen: | beschränkter Zugang |
Nutzungseinschränkungen: | Urheberrecht |
Datenqualität (B.2.4)
Datenqualität (B.2.4) | |
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Herkunft: | Digitalisierung |
Bearbeitungsschritt: | Daten zur Flächennutzungsplanung (FNP) werden auf Grundlage des ATKIS-DLM 25 mit 10 m Snaptoleranz aufgenommen. Je nach Einzelfall können vorhandene Vektordaten (dxf, shapes o.ä.) bzw. Rasterdaten als Grundlage herangezogen werden. In der Regel ist ein auf Grund der eigenen Datenstruktur und Referenzgeometrie eine erneute Erfassung unumgänglich. In Einzelfällen wird mit Regionalverbänden und Landratsämter zusammengearbeitet, die die Daten in der AROK-Struktur erfassen. Bei den FNP-Darstellungen der Gemeinden wird die „Art der Bodennutzung“ gemäß BauGB bzw. BauNVO oft sehr detailliert und, je nach Planungsträger oder -büro, sehr unterschiedlich ausgewiesen. Für das AROK ist diese Detailschärfe in der Regel von untergeordneter Bedeutung, so dass im AROK die „Art der Bodennutzung“ grundsätzlich auf Überbegriffe, die sich sehr stark an die gesetzlichen Definitionen anlehnen, reduziert wird. Da auch bei Verkehrsflächen eine große Heterogenität vorliegt, wurde für AROK folgendes vereinbart: Es sollen die Straßengeometrien (ausschließlich das klassifizierte Straßennetz) einheitlich von der LUBW aus den ATKIS-DLM 25 Daten als Fläche erstellt und dann als FNP-Objektart 'Verkehrsflächen' in AROK integriert werden. Mit der AROK-Objektart "Bahnanlage" wird entsprechend verfahren. Ggf. werden diese Daten durch die Ausweisungen des FNP ergänzt. Somit werden sie als „Grundgerüst“ für die weiteren FNP-Erfassung verwendet, d.h. andere Nutzungen reichen bis zur Puffergrenze nicht bis zur Mittellachse der ATKIS-Linie. In Ausnahmefällen (Import von anderen Stellen) kann auch auf die Pufferdarstellung verzichtet werden. Eine offizielle Mindestfläche zur Aufnahme von FNP-Flächen ist > 0,25 ha. Im Bedarfsfall kann hiervon abgewichen werden. Wenn es als nötig erachtet wird, können auch kleinere Flächen, die eine bewusste Ausweisung der Planungsträger darstellen, übernommen werden. |
Datenquelle: | Flächennutzungspläne der kommunalen Planungsträger, entweder als: Scans (Original eingescant und georeferenziert), vorhandene Rasterdaten (mit oder ohne Georeferenzierung), vorhandene Vektordaten (shapes, dxf, dwg ....). |
Pflegeintervall: | bei Bedarf |
Räumliche Datenstruktur (B.2.6)
Räumliche Datenstruktur (B.2.6) | |
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Geometrietyp: | Polygon |
Referenzsystem (B.2.7)
Referenzsystem (B.2.7) | |
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Identifikator des Referenzsystems: | EPSG:25832 |
Bezeichnung: | ETRS89/UTM Zone 32N |
Vertrieb (B.2.10)
Vertrieb (B.2.10) | |
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Kontakt: | |
Kosten: | für Berechtigte Nutzer kostenfrei, bzw. nach Bereitstellungsaufwand |
Downloadformat: | esri shape |
Version: | 1.0 |
Spezifikation: | |
URL: | |
Funktion: | Download |
Onlinezugriff über WMS-Dienst: |
Ausdehnung (B.3.1)
Ausdehnung (B.3.1) | |
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Ausdehnung: |
Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2)
Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2) | |
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Titel: | RP Tübingen (084) - Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) - Rechtsbestand (fnp0) |
Datum der Veröffentlichung: | 29.06.2010 |
Kontakt für Metadaten: |