
RV Schwarzwald-Baar-Heuberg (0832) - Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen (8123)
- Übersicht
- Informationen zum Metadatensatz (B.2.1)
- Datensatzbeschreibung (B.2.2)
- Einschränkungen (B.2.3)
- Datenqualität (B.2.4)
- Räumliche Datenstruktur (B.2.6)
- Referenzsystem (B.2.7)
- Vertrieb (B.2.10)
- Ausdehnung (B.3.1)
- Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2)
Übersicht
Übersicht | |
---|---|
Titel: | RV Schwarzwald-Baar-Heuberg (0832) - Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen (8123) |
Hierarchieebene: | Geodatensatz |
Kurzbeschreibung: | Allgemeine Kurzbeschreibung:In den Regionalplänen können Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In Vorranggebieten hat die Siedlungstätigkeit für den Bereich Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen Vorrgang vor anderen Nutzungen und ist dort zu konzentrieren. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgeschlossen. Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen sind in den Regionalplänen dort ausgewiesen, wo aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die besten Ansiedlungsbedingungen gegeben sind. Erweiterungsflächen von bestehenden Standorten, Neuausweisungen im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen sowie Flächen mit Anschluss an das Schienennetz oder an einen Wasserweg werden vorrangig berücksichtigt. Durch die Festlegung geeigneter Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen soll die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete intensiviert werden, auch über die Landesgrenze hinweg. Die Erschließung und die Belegung der Flächen sollen so erfolgen, dass eine hochwertige und intensive Nutzung des Geländes gewährleistet ist und Umnutzungen möglich sind. Der Verband Region Stuttgart ist verpflichtet, im Regionalplan regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen auszuweisen, und zwar gebietsscharf. Diese Verpflichtung besteht in den anderen Regionen nicht, wohl aber die Möglichkeit, insbesondere wenn die gebietsscharfe Festlegung mit regionalen Erfordernissen begründet werden kann. |
Schlüsselwörter: | Planungsunterlagen/KatasterLandnutzungspläne, Flächennutzungspläne, Katastervermessung, Liegenschaften, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm. [In diese Kategorie fallen die folgenden Geodatenthemen der Richtlinie 2007/2/EG: Anhang I Ziffer 6 "Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)", Anhang III Ziffer 4 "Bodennutzung" und Ziffer 11 "Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten".] , Gewerbe, BodennutzungBeschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z.B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete)., Dienstleistungen, inspireidentifiziertInspireidentifiziert |
Planungsebene: | Region |
Informationen zum Metadatensatz (B.2.1)
Informationen zum Metadatensatz (B.2.1) | |
---|---|
Metadatensatzidentifikator: | 7f646f60814e4426b3f1e4085717ec8c265b1b0d |
Sprache: | ger |
Zeichensatz: | utf-8 |
Hierarchieebene: | Geodatensatz |
Datumstyp: | Überarbeitung |
Datum: | 13.11.2010 |
Bezeichnung des Metadatenstandards: | ISO 19115:2003 (GDI-BW) |
Version des Metadatenstandards: | 1.2 |
Pflegeintervall: | bei Bedarf |
Datensatzbeschreibung (B.2.2)
Datensatzbeschreibung (B.2.2) | |
---|---|
Kurzbeschreibung: | Allgemeine Kurzbeschreibung:In den Regionalplänen können Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen in Form von Vorranggebieten, Vorbehaltsgebieten und Ausschlussgebieten festgelegt werden. In Vorranggebieten hat die Siedlungstätigkeit für den Bereich Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen Vorrgang vor anderen Nutzungen und ist dort zu konzentrieren. In Vorbehaltsgebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen oder Maßnahmen abzuwägen. In Ausschlussgebieten sind Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgeschlossen. Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen sind in den Regionalplänen dort ausgewiesen, wo aus infrastruktureller Sicht und unter Beachtung der Umweltbelange die besten Ansiedlungsbedingungen gegeben sind. Erweiterungsflächen von bestehenden Standorten, Neuausweisungen im Anschluss an bestehende Siedlungsflächen sowie Flächen mit Anschluss an das Schienennetz oder an einen Wasserweg werden vorrangig berücksichtigt. Durch die Festlegung geeigneter Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen soll die Entwicklung interkommunaler Gewerbegebiete intensiviert werden, auch über die Landesgrenze hinweg. Die Erschließung und die Belegung der Flächen sollen so erfolgen, dass eine hochwertige und intensive Nutzung des Geländes gewährleistet ist und Umnutzungen möglich sind. Der Verband Region Stuttgart ist verpflichtet, im Regionalplan regionalbedeutsame Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen auszuweisen, und zwar gebietsscharf. Diese Verpflichtung besteht in den anderen Regionen nicht, wohl aber die Möglichkeit, insbesondere wenn die gebietsscharfe Festlegung mit regionalen Erfordernissen begründet werden kann. |
Kontakt: | |
Räumliche Darstellungsart: | Vektor |
Sprache: | ger |
Zeichensatz: | iso8859-1 |
Thematik: | Planungsunterlagen/KatasterLandnutzungspläne, Flächennutzungspläne, Katastervermessung, Liegenschaften, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm. [In diese Kategorie fallen die folgenden Geodatenthemen der Richtlinie 2007/2/EG: Anhang I Ziffer 6 "Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)", Anhang III Ziffer 4 "Bodennutzung" und Ziffer 11 "Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten".] |
Schlüsselwörter GEMET: | Dienstleistungen |
INSPIRE Themenliste: | BodennutzungBeschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z.B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete). |
Klassifizierung nach GDI-BW: | inspireidentifiziertInspireidentifiziert |
Maßstabszahl: | 1:50000 |
Einschränkungen (B.2.3)
Einschränkungen (B.2.3) | |
---|---|
Anwendungseinschränkungen: | 50000. |
Zugriffseinschränkungen: | beschränkter Zugriff |
Nutzungseinschränkungen: | Urheberrecht |
Datenqualität (B.2.4)
Datenqualität (B.2.4) | |
---|---|
Herkunft: | Atkis DLM25 BW (Digitales Landschaftsmodell), Topographische Karte, Sonstige |
Bearbeitungsschritt: | |
Datenquelle: | |
Pflegeintervall: | bei Bedarf |
Räumliche Datenstruktur (B.2.6)
Räumliche Datenstruktur (B.2.6) | |
---|---|
Geometrietyp: | Polygon |
Referenzsystem (B.2.7)
Referenzsystem (B.2.7) | |
---|---|
Identifikator des Referenzsystems: | EPSG:31467 |
Bezeichnung: | Gauss-Krüger Zone 3 |
Vertrieb (B.2.10)
Vertrieb (B.2.10) | |
---|---|
Kontakt: | |
Kosten: | für Berechtigte Nutzer kostenfrei, bzw. nach Bereitstellungsaufwand |
Downloadformat: | esri shape |
Version: | 1.0 |
Spezifikation: | |
URL: | |
Funktion: | Download |
Onlinezugriff über WMS-Dienst: |
Ausdehnung (B.3.1)
Ausdehnung (B.3.1) | |
---|---|
Ausdehnung: |
Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2)
Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2) | |
---|---|
Titel: | RV Schwarzwald-Baar-Heuberg (0832) - Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen (8123) |
Datum des in Kraft tretens: | 20.03.2006 |
Kontakt für Metadaten: |