
Regierungspräsidien - Raumordnungsverfahren (ROV)
- Übersicht
- Informationen zum Metadatensatz (B.2.1)
- Datensatzbeschreibung (B.2.2)
- Einschränkungen (B.2.3)
- Datenqualität (B.2.4)
- Referenzsystem (B.2.7)
- Vertrieb (B.2.10)
- Ausdehnung (B.3.1)
- Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2)
- Spezielle Angaben zu Diensten (C.2)
Übersicht
Informationen zum Metadatensatz (B.2.1)
Informationen zum Metadatensatz (B.2.1) | |
---|---|
Metadatensatzidentifikator: | 2b24e9fe5d1d535aaf5099d14dd9261ad2592246 |
Sprache: | ger |
Zeichensatz: | utf-8 |
Hierarchieebene: | Geodatendienst |
Datumstyp: | Überarbeitung |
Datum: | 28.02.2019 |
Bezeichnung des Metadatenstandards: | ISO 19119:2006 (GDI-BW) |
Version des Metadatenstandards: | 1.2 |
Pflegeintervall: | bei Bedarf |
Datensatzbeschreibung (B.2.2)
Datensatzbeschreibung (B.2.2) | |
---|---|
Kurzbeschreibung: |
Raumordnungsverfahren (ROV) und sonstige besonders raumbedeutsame Vorhaben und Maßnahmen - eingeleitetes/abgeschlossenes Raumordnungsverfahren für StandorteDas Raumordnungsverfahren (ROV) gehört zu den klassischen Instrumenten der Landesplanung. Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 15 ROG und in Baden-Württemberg die §§ 18 und 19 LPlG. Das ROV stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (z. B. Trassenführung einer Autobahn, Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, vgl. § 1 der Raumordnungsverordnung). Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Zielen und Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können. Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar. Es ist aber in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. ROV für Flächen werden als Flächengeometrien erfasst. Eine Aufnahme der Punktgeometrie erfolgt nur dann, wenn keine scharfe Flächenabgrenzung möglich ist. Raumordnungsverfahren (ROV) und sonstige besonders raumbedeutsame Vorhaben und Maßnahmen - eingeleitetes/abgeschlossenes Raumordnungsverfahren für TrassenDas Raumordnungsverfahren (ROV) gehört zu den klassischen Instrumenten der Landesplanung. Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 15 ROG und in Baden-Württemberg die §§ 18 und 19 LPlG. Das ROV stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (z. B. Trassenführung einer Autobahn, Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, vgl. § 1 der Raumordnungsverordnung). Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Zielen und Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können. Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar. Es ist aber in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. ROV für Trassen werden in AROK als Liniengeometrien erfasst. Raumordnungsverfahren (ROV) und sonstige besonders raumbedeutsame Vorhaben und Maßnahmen, Punktdaten - eingeleitetes/abgeschlossenes Raumordnungsverfahren für StandorteDas Raumordnungsverfahren (ROV) gehört zu den klassischen Instrumenten der Landesplanung. Die gesetzlichen Grundlagen bilden § 15 ROG und in Baden-Württemberg die §§ 18 und 19 LPlG. Das ROV stellt ein vorklärendes Gutachten zur Beurteilung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Einzelvorhaben mit überörtlicher Bedeutung dar (z. B. Trassenführung einer Autobahn, Errichtung großer Einzelhandelseinrichtungen, vgl. § 1 der Raumordnungsverordnung). Es klärt dabei, ob eine Maßnahme mit den Zielen und Grundsätzen des Raumordnungsgesetzes vereinbar ist und wie raumbedeutsame Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden können. Das ROV hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und ist nicht verwaltungsgerichtlich anfechtbar. Es ist aber in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. ROV für Flächen werden als Flächengeometrien erfasst. Eine Aufnahme der Punktgeometrie erfolgt nur dann, wenn keine scharfe Flächenabgrenzung möglich ist. |
Sprache: | ger |
Zeichensatz: | iso8859-1 |
Thematik: | Planungsunterlagen/KatasterLandnutzungspläne, Flächennutzungspläne, Katastervermessung, Liegenschaften, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm. [In diese Kategorie fallen die folgenden Geodatenthemen der Richtlinie 2007/2/EG: Anhang I Ziffer 6 "Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)", Anhang III Ziffer 4 "Bodennutzung" und Ziffer 11 "Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten".] |
Schlüsselwörter GEMET: | Immaterielle Massnahmen |
INSPIRE Themenliste: | BodennutzungBeschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z.B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete). |
Klassifizierung nach GDI-BW: | inspireidentifiziertInspireidentifiziert |
Gekoppelte Ressourcen: |
|
Maßstabszahl: | 1:25000 |
Einschränkungen (B.2.3)
Einschränkungen (B.2.3) | |
---|---|
Anwendungseinschränkungen: | 25000 |
Zugriffseinschränkungen: | beschränkter Zugang |
Nutzungseinschränkungen: | Urheberrecht |
Datenqualität (B.2.4)
Datenqualität (B.2.4) | |
---|---|
Herkunft: | Digitalisierung |
Bearbeitungsschritt: | Raumordnungsverfahren (ROV) können je nach Planungsstand ggf. auch aus mehreren Planungsvarianten bestehen. Meist werden die Geometrien aus den Antragsunterlagen bzw. der raumordnerischen Beurteilung auf Grundlage ATKIS-DLM abdigitalisiert, da das ROV auch bei der höheren Raumordnungsbehörde, d.h. beim Regierungspräsidium - Referat 21, durchgeführt wird. In der Regel werden Flächengeometrien der Standorte erfasst, eine Aufnahme der Punktgeometrie erfolgt nur, wenn keine scharfe Flächenabgrenzung möglich ist. |
Datenquelle: | Originalpläne in Antragsunterlagen (analog oder digital). |
Pflegeintervall: | bei Bedarf |
Referenzsystem (B.2.7)
Referenzsystem (B.2.7) | |
---|---|
Identifikator des Referenzsystems: | EPSG:25832 |
Bezeichnung: | ETRS89/UTM Zone 32N |
Vertrieb (B.2.10)
Vertrieb (B.2.10) | |
---|---|
Kontakt: |
Bissierstraße 7 79114 Freiburg i. Br. 0761 208-4692 0761 208-394692 Eine E-Mail an den Kontakt senden Regierungspräsidium Freiburg Referat 21 |
Kosten: | für Berechtigte Nutzer kostenfrei, bzw. nach Bereitstellungsaufwand |
Ausdehnung (B.3.1)
Ausdehnung (B.3.1) | |
---|---|
Ausdehnung: |
Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2)
Bibliographische Angaben und verantwortliche Stelle (B.3.2) | |
---|---|
Titel: | Regierungspräsidien - Raumordnungsverfahren (ROV) |
Datum der Veröffentlichung: | 18.08.2010 |
Kontakt für Metadaten: |
Bissierstraße 7 79114 Freiburg i. Br. 0761 208-4692 0761 208-394692 Eine E-Mail an den Kontakt senden Regierungspräsidium Freiburg Referat 21 |
Spezielle Angaben zu Diensten (C.2)
Spezielle Angaben zu Diensten (C.2) | |
---|---|
Online-Adresse des Dienstes: | http://www.geoportal-raumordnung-bw.de/mapserver/wms/nologin/4_rov?version=1.1.1&request=GetCapabilities&service=WMS
Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Benutzung von WMS des
Geoportals in der Hilfe durch: |