Teilregionalplan "Oberflächennaher Rohstoffe"
Plansatz 1.2
Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Abbaugebiete)
(Z) Für die Versorgung mit oberflächennahen mineralischen Rohstoffen werden die nachfolgend aufgeführten Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Abbaugebiete) ausgewiesen und in der Raumnutzungskarte des Teilregionalplans „Oberflächennahe Rohstoffe“ dargestellt:
Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Abbaugebiete):
Landkreis Konstanz:
1 Büsingen, 2 Eigeltingen (Dunzenberg), 3 Engen - Anselfingen Nord (Breite), 4 Mühlingen - Zoznegg, 5 Orsingen-Nenzingen (Jungholzäcker), 6 Orsingen-Nenzingen (Langenstein), 7 Singen - Überlingen (Birkenbühl), 8 Singen - Friedingen (Stadtwald), 9 Steißlingen (s B33), 10 Steißlingen, 11 Stockach - Hoppetenzell, 12 Stockach - Raithaslach (Tobelwald), 13 Stockach - Frickenweiler
Landkreis Lörrach:
14 Efringen-Kirchen (NE Istein Kapf), 15 Efringen-Kirchen (N Kleinkems), 16 Kandern - Wollbach, 17 Malsburg-Marzell (Kanderrain), 18 Malsburg-Marzell (Siegisrain), 20 Rheinfelden - Herten, 21 Rheinfelden - Minseln, 22 Schliengen (Grien), 23 Tegernau (Schweizermühle), 24 Weil am Rhein - Haltingen
Landkreis Waldshut:
25 Albbruck - Albstraße, 26 Bad Säckingen - Wallbach, 27 Bernau - Wacht, 28 Bonndorf - Brunnadern, 29 Görwihl (Albhalde), 30 Hohentengen - Herdern, 31 Klettgau - Geißlingen, 32 Küssaberg - Rheinheim, 33 Küssaberg - Kadelburg, 34 Lottstetten (Nord), 35 Lottstetten (Süd), 36 Rickenbach - Wickartsmühle, 37 Steinatal (Nord), 38 Steinatal (Süd)
(Z) In den Gebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Abbau- gebiete) ist der Abbau von Rohstoffen aus raumordnerischer Sicht möglich; er hat Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsansprüchen. Dabei ist in den Bereichen zur Sicherung von Wasservorkommen (Grundwasser- schonbereiche) ein Abbau nur zulässig, wenn bei Abbau und Rekulti- vierung der Schutz des Grundwassers gewahrt bleibt.
Plansatz 1.4
Ausschlussgebiete für Rohstoffabbau
(Z) Zur Sicherung anderer natürlicher Ressourcen, zum Schutz wertvoller Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie zur Vermeidung negativer Einflüsse auf die Wohnbevölkerung und der für die Erholung bedeutsamen Bereiche werden teilräumliche Ausschlussgebiete für die Rohstoffge- winnung ausgewiesen und in der Raumnutzungskarte des Teilregional- plans „Oberflächennahe Rohstoffe“ dargestellt.
Die Ausschlussgebiete sind von regional bedeutsamen Vorhaben zur Gewinnung von oberflächennahen Rohstoffen freizuhalten.