Das Automatisierte Raumordnungskataster (AROK) ist ein Planwerk mit einer fachübergreifenden und zusammenfassenden Bestandsaufnahme aller raumrelevanten Planungen und Maßnahmen (u. a. Siedlungsflächen, Schutzgebiete, Straßentrassen). Es wird entsprechend § 28 LplG bei den höheren Raumordnungsbehörden, d. h. den Regierungspräsidien, geführt. Die fortlaufende Aktualisierung ist insbesondere durch die Informationspflicht der öffentlichen Planungsträger nach § 26 LplG gewährleistet. Gleichzeitig stellt § 26 LplG sicher, dass die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts sowie nach § 28 LplG die Planungsträger Einsicht in das AROK erhalten können (Auskunftspflicht der Regierungspräsidien).
Das Raumordnungskataster ist eine wichtige Informationsgrundlage bei
- der Durchführung von Raumordnungs- und Zielabweichungsverfahren,
- Standort- und Trassensuchverfahren,
- der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (wie bspw. der Planung von Infrastruktureinrichtungen, Baugebieten etc.),
- der Aufstellung von Entwicklungsplänen und Regionalplänen etc..
Zielsetzung ist dabei
- die Bereitstellung landesweit einheitlich strukturierter Daten und somit eine Vereinfachung des Datenaustauschs,
- durch die systematische Dokumentation von Planungsabsichten, Nutzungskonflikte möglichst frühzeitig zu erkennen,
- die Erleichterung und Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, ein effizienteres Verwaltungshandeln, eine größere Transparenz und eine Kostenersparnis.
Dadurch wird AROK langfristig zu einem wesentlichen Instrument der Raumbeobachtung und Raumordnung.
Die Nutzung moderner Internettechnologien stellt hierbei einen wichtigen Baustein dar, um den Planungsträgern diese Daten auf effektive Art für ihre Planungen und Maßnahmen bereit zu stellen. Darüber hinaus ergibt sich für die Öffentlichkeit die einfache Möglichkeit jederzeit über Internet Einsicht in die bereitgestellten Daten des AROK zu erhalten.