Landesentwicklungsplan
Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg (LEP) ist das Rahmen setzende und Fachplanungen integrierende Gesamtkonzept für die räumliche Ordnung und Entwicklung des Landes. Der LEP ist seit 21.08.2002 rechtsverbindlich. An ihm sind alle räumlichen Planungen, insbesondere die Regionalplanung, die kommunale Bauleitplanung und die fachlichen Einzelplanungen sowie raumbezogene Förderprogramme auszurichten.
Die Ziele (mit "Z" gekennzeichnet) des LEP sind von allen öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten; sie können durch eine planerische Abwägung oder Ermessensausübung nicht überwunden werden.
Die Grundsätze (mit "G" gekennzeichnet) enthalten allgemeine Aussagen, die bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in der planerischen Abwägung und bei der Ermessensausübung, insbesondere bei der Bauleitplanung, zu berücksichtigen sind.
Der LEP trifft in Plansätzen und Karten Festlegungen zur Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur, insbesondere zu
- Raumkategorien (Verdichtungsräume, Randzonen um die Verdichtungsräume, Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum und Ländlicher Raum im engeren Sinn),
- Oberzentren, Mittelzentren und Mittelbereiche,
- Entwicklungsachsen und Räume mit besonderen Entwicklungsaufgaben sowie
- zur Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur, zum Hochwasserschutz und zur Rohstoffsicherung.
Der LEP legt dabei rahmenhaft die Entwicklung in den Regionen fest und lenkt durch Ziele und Grundsätze beispielsweise die Nutzung und den Schutz der Freiräume sowie die Ansiedlung von Einkaufszentren.
Im Geoportal Raumordnung werden alle räumlichen Festlegungen des Landesentwicklungsplans wiedergegeben. Bei den freiraumstrukturellen Festlegungen sind Abweichungen zu aktuellen fachplanerischen Abgrenzungen möglich, z.B. bei den Kartendarstelllungen der Natura 2000-Gebiete und der mineralischen Rohstoffvorkommen.