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PlanAtlas - Regionalpläne

Die von den Trägern der Regionalplanung regelmäßig fortzuschreibenden Regionalpläne stellen mit ihren Festlegungen das raumordnerische Kursbuch für die weitere Entwicklung der jeweiligen Region dar. Für einen Zeitraum von rund 15 Jahren enthalten die Regionalpläne Vorgaben für

  • die regionale Siedlungsstruktur (insbesondere durch die Festlegung von Klein- und Unterzentren, regionalen Entwicklungsachsen, Siedlungsbereichen und von Schwerpunkten des Wohnungsbaus sowie für Gewerbe, Industrie- und Dienstleistungseinrichtungen),
  • die räumliche Sicherung von Verkehrstrassen und von Infrastrukturvorhaben (zum Beispiel im Energie- oder Abfallbereich),
  • die regionale Rohstoffsicherung,
  • die regionale Freiraumstruktur (insbesondere durch die Festlegung von regionalen Grünzügen und Grünzäsuren sowie von Gebieten für besondere Nutzungen im Freiraum, vor allem für die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft oder für die Erholung),
  • Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen (Vorrang- und Ausschlussgebiete),
  • den vorbeugenden Hochwasserschutz.

Die Regionalpläne werden mit Beteiligung aller berührten Stellen - insbesondere der Gemeinden und der Öffentlichkeit - aufgestellt (Sammlung der Planungsvorstellungen; Anhörung zum ausgearbeiteten Planentwurf) und von den Verbandsversammlungen (bzw. der Regionalversammlung) förmlich als Satzung beschlossen.

Nach der Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sind die in einem Regionalplan festgelegten Ziele von allen öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als rechtsverbindliche Vorgaben zu beachten; sie können durch eine planerische Abwägung oder Ermessensausübung nicht überwunden werden. Die Ziele sind auch für Personen des Privatrechts bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verbindlich, wenn an ihnen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist oder wenn die Planungen und Maßnahmen überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Die Kommunen sind verpflichtet, ihre Flächennutzungs- und Bebauungspläne an die Ziele des Regionalplans anzupassen.

Die durch den Regionalplan festgelegten Grundsätze sind mit ihren fachlichen Gesichtspunkten von den genannten Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen bei der Abwägung zu berücksichtigen.

Im Geoportal Raumordnung werden die Regional- und Teilregionalpläne wiedergegeben, die auf Grundlage des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBL. S. 385) verbindlich erklärt sind. Ergänzend werden Festlegungen älterer Regional- und Teilregionalplänen aufgenommen, soweit diese in die Kategorien 'Vorrang-/Vorbehaltsgebiete' des LplG abgebildet werden können.

Abweichend von den Originalkarten werden im Geoportal Raumordnung Vorbehaltsbereiche nicht als Ziel, sondern als Grundsatz der Raumordnung geführt. Grundlage hierfür ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) 4 BN 10.09 vom 15. Juni 2009.

Eine landesweite Abdeckung im Geoportal Raumordnung wird erst mit Abschluss der laufenden Neuaufstellungsverfahren erfolgen.

Einzelne Regionalverbände präsentieren diese auch in einem eigenen Kartenviewer.